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   OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 6 U 192/88   

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https://dejure.org/1989,4433
OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 6 U 192/88 (https://dejure.org/1989,4433)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.1989 - 6 U 192/88 (https://dejure.org/1989,4433)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 6 U 192/88 (https://dejure.org/1989,4433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Wohnungseigenrumsgesetzes (WEG) als nicht behebbarer Sachmangel einer Eigentumswohnung ; Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen des Unvermögens des Verkäufers, das Eigentum an einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befindet sich der Immobilienverkäufer in Verzug, wenn sich das Verfahren für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung hinzieht? (IBR 1990, 31)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1245
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 51/82

    Pflicht des Unternehmers zu termingerechtem Beginn und zügiger Beendigung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 6 U 192/88
    Denn im Rahmen der §§ 275, 285, 325, 326 BGB muß auch eine nicht unmittelbar verschuldete Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung als vom Schuldner zu vertreten angesehen werden, wenn er bei Vertragschluß bei gehöriger Überlegung mit einem solchen Ausgang rechnen mußte; denn damit hat er, von Ausnahmefällen abgesehen, diese Gefahr auf sich genommen und kann sich deshalb seinem Vertragspartner gegenüber schon nach Treu und Glauben nicht auf Unvermögen oder unverschuldete Leistungsverzögerung berufen (BGH WM 1970, 791, 792; NJW 1983, 989, 990).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 6 U 192/88
    Die Nachfrist braucht nicht so lang zu sein, daß der Schuldner Gelegenheit hat, innerhalb der Frist seine Leistung vorzubereiten; es ist vielmehr vorauszusetzen, daß er nur noch eine im wesentlichen abgeschlossene Leistung vollends zu erbringen hat (vgl. BGH NJW 1982, 1279, 1280).
  • BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 38/70

    Schuldbefreiungsanspruch im Konkurs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 6 U 192/88
    Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung umfaßt auch den Ersatz der zwecklos gewordenen Aufwendungen für die Vertragsdurchführung (BGHZ 57, 78, 80; 71, 234, 238; BGH NJW 1988, 563, 564).
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 6 U 192/88
    Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung umfaßt auch den Ersatz der zwecklos gewordenen Aufwendungen für die Vertragsdurchführung (BGHZ 57, 78, 80; 71, 234, 238; BGH NJW 1988, 563, 564).
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 6 U 192/88
    Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung umfaßt auch den Ersatz der zwecklos gewordenen Aufwendungen für die Vertragsdurchführung (BGHZ 57, 78, 80; 71, 234, 238; BGH NJW 1988, 563, 564).
  • BGH, 29.04.1970 - VIII ZR 120/68

    Streit um die Wirksamkeit des Mietvertrages für ein noch zu errichtendes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 6 U 192/88
    Denn im Rahmen der §§ 275, 285, 325, 326 BGB muß auch eine nicht unmittelbar verschuldete Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung als vom Schuldner zu vertreten angesehen werden, wenn er bei Vertragschluß bei gehöriger Überlegung mit einem solchen Ausgang rechnen mußte; denn damit hat er, von Ausnahmefällen abgesehen, diese Gefahr auf sich genommen und kann sich deshalb seinem Vertragspartner gegenüber schon nach Treu und Glauben nicht auf Unvermögen oder unverschuldete Leistungsverzögerung berufen (BGH WM 1970, 791, 792; NJW 1983, 989, 990).
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